Existenzgründungszuschuss „Ich-AG“, Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld sind öffentliche Fördermittel, die dazu dienen Ihre Lebenshaltung bzw. soziale Absicherung am Anfang Ihrer Existenzgründung abzusichern.
An die Gewährung der oben genannten Fördermittel sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Hierüber sollten Sie sich bei uns oder bei dem für Sie zuständigen Mitarbeiter an der Agentur für Arbeit erkundigen.
Eine wichtige Voraussetzung ist aber auf jeden Fall das
Gutachten einer fachkundigen Stelle
Aufgabe des Gutachtens ist es, zu prüfen, ob Ihr Existenzgründungsvorhaben geeignet ist eine dauerhaft tragfähige Vollexistenz zu schaffen. Dieses Gutachten kann die MHP für Sie erstellen.
Das Gutachten erfolgt auf Basis des Unternehmenskonzeptes, dass mindestens folgende Punkte (Vorgaben der Agentur für Arbeit) enthalten muss:
Die MHP ist als fachkundige Stelle bei den Agenturen für Arbeit anerkannt. So ist sie seit 2004 Mitglied im Beraterpool im Bezirk der Agentur für Arbeit Elmshorn mit den Zweigstellen in Norderstedt, Wedel, Pinneberg, Itzehoe, Glückstadt und Uetersen.
Das Gutachten umfasst eine sorgfältige Prüfung der vorgelegten Angaben. Sie erhalten eine 1- bis 2-seitige schriftliche Stellungnahme, außerdem die ausgefüllten Formulare für die Agentur für Arbeit.
Im Gegensatz zu den Kosten für das Unternehmenskonzept werden die Kosten für Gutachten ausdrücklich nicht von der Agentur für Arbeit durch öffentliche Mittel gefördert. Haben Sie das Unternehmenskonzept in Zusammenarbeit mit mir erstellt (siehe Erstellung Ihres Unternehmenskonzeptes) ist das Gutachten kostenlos. Aufgrund der ausführlichen mündlichen Beratung entfällt hierbei aber die schriftliche Stellungnahme.
Basiert das Unternehmenskonzept ausschließlich auf Ihren Angaben, rechnen sich die Kosten nach Aufwand. Der Kostensatz beträgt 45 € / Stunde (incl. MwSt).