"...im gegenseitigen Einvernehmen..."
Füllen Sie diese Floskel mit Leben! Häufig ist ein Unternehmen gezwungen sich aus betrieblichen Gründen von Mitarbeitern zu trennen. Damit werden Menschen einerseits in eine ungesicherte Zukunft entlassen andererseits können direkte und indirekte Kosten für das Unternehmen selbst entstehen. Die Umsetzung geeigneter und effizienter Outplacement-Maßnahmen bedeutet deshalb für Ihr Unternehmen:
Die MHP bietet Ihren Mitarbeitern hierzu folgende Dienstleistungen:
Alle oben genannten Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen als Transfermaßnahmen nach § 16 a SGB III durch die zuständigen Agenturen für Arbeit gefördert werden (die Förderung beträgt derzeit 50 % der anfallenden Kosten, maximal 2.500 €/Person).
Lassen Sie sich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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